Branchenjargon ist nicht dein Ding? Unser Glossar klärt dich auf!
Der Modelvertrag – auch bekannt unter der Bezeichnung „Model Release“ – stellt die schriftliche Einwilligung einer fotografierten Person in die Veröffentlichung und anderweitige Verwendung ihres Bildes durch den Fotografen dar. Es geht also um die Rechteeinräumung an Bildnissen und das dazugehörige Veröffentlichungsrecht.
Achtung: Bei einem Modelvertrag handelt es sich nicht um eine Fotografiererlaubnis. Diese legt fest, dass es in einer bestimmten Umgebung überhaupt erlaubt ist, Personenfotos oder eine generelle Personenaufnahme zu erstellen. Sie ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Shooting auf einem Privatgrundstück durchgeführt werden soll. Allerdings kommt der Begriff offiziell im deutschen Recht nicht vor. In der Praxis wird er dennoch häufig verwendet.
Bei einem Fotoshooting kollidieren das Urheberrecht des Fotografen am von ihm erschaffenen Bild (Kunsturhebergesetz) und das Persönlichkeitsrecht der abgelichteten Person (Recht am eigenen Bild). Der Modelvertrag dient dazu, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen.
Sollte die abgelichtete Person noch nicht 18 Jahre alt sein, kann sie den Modelvertrag nicht selbst unterzeichnen. In diesem Fall muss das ein Erziehungsberechtigter übernehmen.
Der Modelvertrag legt im Grunde die für ein bestimmtes Bildnis in der Zukunft geltenden Nutzungsarten fest. Dieses Nutzungsrecht umfasst folgende Punkte:
Dauer: Wie lange gilt die Rechteeinräumung? Wie lange darf der Fotograf das von ihm geschossene Bild auf die festgelegte Art und Weise verwenden?
Personennennung: Ist bei einer Veröffentlichung die Nennung der auf dem Foto abgebildeten Person lediglich erlaubt oder sogar unbedingt erforderlich?
Vergütung: Die Vergütungsklausel legt fest, wie die abgebildete Person für die Abtretung ihrer Rechte am eigenen Bild entschädigt bzw. vergütet wird.
Im Model Release wird außerdem festgelegt, in welchen Bereichen die erstellten Fotos verwendet werden dürfen. Üblicherweise wird zwischen folgenden Punkten unterschieden:
Berichterstattung: Die Verwendung des Fotos in Beiträgen mit Nachrichtencharakter, also etwa der Einsatz von Stock-Fotos als Beispielfotos in Zeitungsbeiträgen.
Werbung: Alles was den kommerziellen Sektor betrifft (z. B. Testimonial für ein bestimmtes Produkt).
Eigenwerbung des Fotografen: Hinzufügen des Bildes zum Werbe-Portfolio des Fotografen oder Verwendung im Rahmen seiner Internet-Auftritte.
In der Modebranche läuft nichts ohne einen passenden Modelvertrag. Deshalb findest du bei Jobwork alle wichtigen Infos zu diesem Thema.
Als Model gibt es ein paar Punkte, die du unbedingt in deinen Modelvertrag einfügen lassen solltest, bevor du ihn unterschreibst.
Bestehe auf folgende Vertragspunkte:
Die Nutzung der Bilder (in veränderter und unveränderter Form) für private und nichtkommerzielle Zwecke. Dazu zählen besonders die Verwendung im Internet (Website, soziale Netzwerke), Bewerbungen, Sedcards oder Modelmappen.
Das Recht, eine Person deines Vertrauens zum Fotoshooting mitnehmen zu dürfen.
Ein Mitspracherecht, was Aufnahmeorte oder Körperhaltungen angeht.
Eine Regelung darüber, wie der Fotograf die Fotos in Zukunft bearbeiten bzw. verändern darf.
Models sollten im Modelvertrag auf keinen Fall einer örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Erlaubnis für jegliche Nutzung zustimmen. Auch alle Passagen, in denen das Wort „unwiderruflich“ vorkommen, sind grundsätzlich abzulehnen.
Ja, im Internet findet sich eine große Auswahl an vorgefertigten Modelverträgen. Gute Agenturen gehen mit ihren Models die Verträge aber ohnehin im Vorfeld eines Shootings durch. Die im Web verfügbaren Dokumente sind aber gut dafür geeignet, sich einen Überblick zu verschaffen.