Casting- & Branchen-Glossar: Alle Begriffe von A–Z

Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die behördliche Bestätigung, dass ein Gewerbe offiziell betrieben wird und wird formell durch das Gewerbeamt nach erfolgter Anmeldung zugestellt. Dies ist insofern wichtig, da in Deutschland sämtliche Einnahmen beim zuständigen Finanzamt versteuert werden müssen. 

Wann ist ein Gewerbeschein nötig?

Wer also haupt- oder nebenberuflich als Darsteller, Model oder Komparse tätig sein möchte, muss dies anmelden. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich um ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt, wobei das zuständige Finanzamt hierzu Auskunft gibt. 

Sollte man nur gelegentlich als Model oder Komparse tätig sein, ist das jedoch nicht nötig. In diesem Fall wird man für einzelne Aufträge als Arbeitnehmer angemeldet und abends wieder abgemeldet. So erfolgt die Auszahlung der Gage im Angestelltenverhältnis. Steuern und Sozialabgaben werden sofort abgeführt.

FAQ

Wann wird mein Hobby zum Gewerbe?

Mit einem Hobby darf man bis zu 410€ im Jahr verdienen. Sobald die (selbstständigen) Einkünfte diesen Betrag überschreiten, sollte ein Gewerbe angemeldet werden.

Was muss ich tun, um einen Gewerbeschein zu bekommen?

Um einen Gewerbeschein zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt ausgefüllt und mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden. Je nach Art des Gewerbes können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Wann muss der Gewerbeschein erneuert werden?

Der Gewerbeschein muss in der Regel bei Änderungen der Geschäftstätigkeit oder spätestens alle paar Jahre erneuert werden. Die genauen Fristen variieren je nach Behörde.

Kostet die Ausstellung eines Gewerbescheins?

Ja, die Ausstellung eines Gewerbescheins ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Art des Gewerbes und der regionalen Gesetzgebung.

Welche Informationen sind im Gewerbeschein enthalten?

Der Gewerbeschein enthält Informationen wie den Namen des Gewerbetreibenden, die Art des Gewerbes, den Geschäftssitz und die behördliche Genehmigung.