Branchenjargon ist nicht dein Ding? Unser Glossar klärt dich auf!
Bei einer Aufwandsentschädigung handelt es sich um eine pauschale Vergütung, die im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Aufgaben oder Tätigkeiten ausbezahlt wird, die weder zeitlich noch örtlich oder inhaltlich näher definiert sind. Da Aufträge in der Modelbranche üblicherweise aber ohnehin vertraglich geregelt sind, werden Aufwandsentschädigung für anderweitige Ausgaben bezahlt, die im Zuge eines Auftrages entstehen.
Was unter einer Aufwandsentschädigung rein juristisch zu verstehen ist, wird im Bundesgesetzbuch geregelt. Genauer gesagt im § 670. Dort heißt es: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“
Das Ausbezahlen einer Aufwandsentschädigung ist in der Modebranche durchaus nicht unüblich. Meist kommt es nicht nur, aber vor allem in folgenden Situationen dazu:
Reise- und Übernachtungskosten: Eine Aufwandsentschädigung wird in der Modebranche in den allermeisten Fällen dann ausbezahlt, wenn dem Model durch die Anreise zum Shooting bzw. das Übernachten vor Ort zusätzliche Ausgaben entstehen.
Fitting: Ausgehend von einer vorherigen Absprache wird manchmal auch für das Fitting eine Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Beim Fitting handelt es sich um einen Termin kurz vor dem eigentlichen Job, in dessen Rahmen der Sitz der Kleidung am Model kontrolliert wird. Darunter fallen nicht nur die Kreationen, die bei einer Fashionshow präsentiert werden sollen, sondern auch Kostüme und Outfits für Videodrehs, Fotoshootings oder Gala-Auftritte.
Gewerbeschein: Wenn Models nicht bei einer Agentur bzw. nicht als Selbstständige gemeldet sind, ist die Aufwandsentschädigung die üblichste Art der generellen Bezahlung.
Wichtig ist dabei, die entsprechenden Nachweise – falls vorhanden – aufzubewahren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Ausgabenbelege, Fahrkarten oder auch Fahrtennachweise handeln.
Im deutschen Recht ist festgelegt, dass eine Aufwandsentschädigung nur unter einer Bedingung steuerfrei bleiben kann. Dabei geht es um die Höhe, also die Summe aller erhaltenen Aufwandsentschädigungen.
Wer durch Aufwandsentschädigungen pro Kalenderjahr weniger als 3.000 € verdient, muss dieses Einkommen nicht versteuern. Steuerpflichtig wird es erst, wenn es die Obergrenze von 3.000 € überschreitet. Die Menge an erhaltenen Aufwandsentschädigungen ist dabei egal. Ob es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 € handelt oder der Betrag über mehrere Aufträge zusammengekommen ist, spielt keine Rolle. Sobald das Limit überschritten ist, muss das Einkommen versteuert werden.
Die selbstständige steuerliche Verarbeitung finanzieller Angelegenheiten – darunter fällt auch der Bezug einer Aufwandsentschädigung – ist eine heikle Angelegenheit. Deshalb haben wir bei Jobwork alle relevanten Informationen zusammengestellt, die du benötigst, um dich auf diesem Feld zurechtzufinden.
Ja, es können Obergrenzen für Aufwandsentschädigungen festgelegt sein, entweder gesetzlich oder durch interne Richtlinien der zahlenden Organisation.