Branchenjargon ist nicht dein Ding? Unser Glossar klärt dich auf!
Als Buyout wird die in der Kreativ- und Modelbranche übliche Praxis bezeichnet, die Nutzungsrechte an Bildern oder Videos von Models zu erwerben. Denn nur weil der Auftraggeber ein Shooting organisiert und alle Beteiligten adäquat entlohnt hat, bedeutet das nicht automatisch, dass er die Rechte am entstandenen Material besitzt. Die Abtretung jener Bildrechte regelt die Buyout-Klausel in der Buchungsbestätigung oder im entsprechenden Vertrag.
Ein Buyout ist kein Blankoscheck, der die Verwendung von Fotos und Videos in beliebiger Weise erlaubt. Die Bedingungen werden im Buyout-Vertrag genau definiert, die Nutzungsrechte werden üblicherweise hinsichtlich folgender Punkte angepasst:
Zeitraum: Wie lange darf der Auftraggeber das Material verwenden.
Ländern: In welchen Ländern darf der Auftraggeber das Material veröffentlichen.
Medien: In welchen medialen Umgebungen darf der Auftraggeber die entstandenen Fotos bzw. die entstandenen Videos präsentieren.
Ein Buyout hat keine unbegrenzte Gültigkeit. Seine tatsächliche Dauer wird vertraglich festgelegt. Die Möglichkeit einer nachträglichen Erweiterung der Nutzungsrechte betreffend Zeitraum und Art der Verwendung besteht. Möchte ein Auftraggeber beispielsweise eine gut laufende Werbekampagne verlängern und dabei auf bekanntes und bei den Kunden beliebtes Werbematerial setzen, ist das durch eine Ausdehnung des Model Buyouts möglich. Sofern sich beide Seiten über die Konditionen einig werden.
Die Überwachung der vereinbarten Nutzungsmodalitäten ist Aufgabe jener Agentur, die das Model vertritt. Auf diese Weise kann sich das Modell voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren, die Agentur erledigt die administrativen Angelegenheiten und verwaltet die Bildrechte im Hintergrund.